(§ 255 Abs 1 ASVG) Kann ein als Maler und Anstreicher beschäftigt gewesener Versicherter noch die Verweisungstätigkeit eines qualifizierten Lackierers im Rahmen industrieller Spritz- und Tauchlackierungen verrichten, ist er nicht invalid, weil bereits das Vorliegen eines einzigen Verweisungsberufes seine Invalidität ausschließt.
OGH 16.01.2001, 10 Ob S 344/00m