Euro-Umstellung im BewG
Durch das Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG), BGBl I 2001/59, ARD 5226/1/2001, treten an die Stelle der im BewG angeführten Schillingbeträge ab 1. 1. 2002 folgende Eurobeträge und an die Stelle der Währungsbezeichnung „S“ die Währungsbezeichnung „€“: