(§ 4 Abs 4 ASVG) Auch im Falle eines so genannten „diktierten Dienstverhältnisses“, bei dem der weggefallene Wille des Dienstgebers zur Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses durch Richterspruch in einem Arbeitsgerichtsverfahren substituiert wurde, besteht ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis fort. BMAGS 17.03.1999, 120.439/2-7/99. (ZAS Jud. 1/2001)