(§ 4 Abs 2 ASVG, § 1 Abs 1 lit a AlVG) Unterliegt ein mittels „Mitarbeiterwerkvertrag“ angestellter Immobilienmakler in Ausübung seiner entgeltlichen Beschäftigung in den Belangen der Arbeitszeit und des Arbeitsortes Weisungen des „Werkbestellers“, der sich auch ein weitgehendes Anweisungs- und Überwachungsrecht gesichert hat, und wurden weiters persönliche Arbeitspflicht und ein Konkurrenzverbot vereinbart, überwiegen die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber jenen der selbständigen Ausübung der Erwerbstätigkeit, so dass vom Vorliegen eines versicherungspflichtigen Dienstverhältnisses iSd § 4 Abs 2 ASVG auszugehen ist. VwGH 30.05.2001, 98/08/0388. (Beschwerde abgewiesen)