(§ 4 Abs 2 ASVG, § 1 Abs 1 lit a AlVG) Ist ein Dienstnehmer an die Vorgaben bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeit gebunden, wobei durch Wochenarbeitsblätter auch die Möglichkeit einer Kontrolle durch den Dienstgeber (hier: Hauseigentümer) gegeben ist, ist von einer persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit des Dienstnehmers und somit von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auch dann auszugehen, wenn der Dienstnehmer „auf Werkvertragsbasis“ Arbeiten wie Bodenlegen, Verfliesen, Streichen und Mauern durchzuführen hätte. VwGH 16.05.2001, 96/08/0378. (Beschwerde abgewiesen)