(§ 20 Abs 1 Z 2a EStG) Die Begleitung von Arbeitnehmern auf eine vom Arbeitgeber aus Anlass eines Dienstjubiläums bezahlte Flugreise durch den Arbeitgeber und dessen Ehefrau ist keineswegs überwiegend betrieblich bedingt. Vielmehr handelt es sich bei solchen Aufwendungen des Arbeitgebers (hier: Wirtschaftstreuhänders) und seiner Ehefrau auch dann um Aufwendungen für die Lebensführung, wenn die Reisen dem Betriebsklima förderlich gewesen sind. VwGH 25.04.2001, 99/13/0221. (Beschwerde abgewiesen)