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§ 20 Abs 1, § 4 Abs 4 EStG

ARD 5244/26/2001 Heft 5244 v. 7.9.2001

(§ 20 Abs 1, § 4 Abs 4 EStG) Ist das vom Steuerpflichtigen bewohnte Einfamilienhaus zur Gänze Privatvermögen, ist die Garage am Wohnort unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Kfz durch den Wohnort und damit privat veranlasst, so dass Kosten für die Abstellung des betrieblich genutzten Kfz am Wohnsitz des Steuerpflichtigen vom gewählten Privatanteil an den Kfz-Kosten (20%) nicht abgezogen werden können. Dabei kommt auch dem Umstand, dass in dem betrieblich genutzten Kfz Akten aufbewahrt werden, keine Bedeutung zu. VwGH 25.04.2001, 99/13/0221. (Beschwerde abgewiesen)

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