(§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG) Die Kosten eines Sprachkurses sind nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs (nahezu ausschließlich) auf den Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt (vgl. VwGH 27. 9. 2000, 96/14/0055, ARD 5184/24/2001). VwGH 30.05.2001, 96/13/0052. (Beschwerde abgewiesen)