( § 9 KStG ) Ist die wirtschaftliche Eingliederung einer Tochtergesellschaft in die Konzernmutter durch Zulieferungen und Arbeitskräfteüberlassung nur ungenügend ausgeprägt, liegt auch dann keine Organschaft vor, wenn die Tochter durch Ausgliederung aus der Konzernmutter hervorgegangen ist.
VwGH 29.03.2001, 96/14/0085