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§ 1 Abs 3 Z 5 IESG, § 6 Abs 1 AVRAG, § 1445 ABGB

ARD 5239/14/2001 Heft 5239 v. 21.8.2001

( § 1 Abs 3 Z 5 IESG, § 6 Abs 1 AVRAG, § 1445 ABGB ) Da es in Hinblick auf § 1 Abs 3 Z 5 IESG dem Zweck des IESG widersprechen würde, im Falle des Konkurses eines Betriebsveräußerers Ansprüche zu sichern, deren Zahlung der Arbeitnehmer auch von einem Dritten, nämlich dem gemäß § 6 Abs 1 AVRAG solidarisch haftenden Betriebsübernehmer, erlangen könnte, besteht kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für den Fall, dass der bislang einzige Arbeitnehmer selbst der Übernehmer ist und es somit zu einer Vereinigung von Schuldner- und Gläubigerstellung kommt, die gemäß § 1445 ABGB zum Erlöschen der Schuld führt. OGH 15.02.2001, 8 Ob S 187/00h .

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