( § 10 Abs 1 AlVG ) Die Weigerung eines Arbeitslosen, an einer Wiedereingliederungsmaßnahme teilzunehmen, die für einen Zeitraum angesetzt ist, für den er einen Familienurlaub geplant hat, führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
VwGH 18.10.2000, 98/08/0304