( § 10 Abs 1, § 38 AlVG ) Die Weigerung eines Langzeitarbeitslosen, an einem Arbeitstraining mit Arbeitsleistungen, für die er aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet ist, teilzunehmen, führt nur dann zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn er über die Gründe, aus denen eine Weigerung nicht gerechtfertigt ist, aufgeklärt wurde.
VwGH 18.10.2000, 99/08/0071