( § 18 Abs 7 HbG ) Die Kündigung eines Hausbesorgers unter gleichzeitiger Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechtes in der bisherigen Dienstwohnung bis zu seiner Pensionierung ist zulässig.
ASG Wien 31.01.2001, 1 Cga 42/00b, rk.
( § 18 Abs 7 HbG ) Die Kündigung eines Hausbesorgers unter gleichzeitiger Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechtes in der bisherigen Dienstwohnung bis zu seiner Pensionierung ist zulässig.
ASG Wien 31.01.2001, 1 Cga 42/00b, rk.