( § 10, § 12 Abs 2 KStG ) Das Abzugsverbot von Fremdkapitalzinsen für den Erwerb von Beteiligungen ist nur gerechtfertigt, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen und Einnahmen in Zusammenhang stehen.
VfGH 27.09.2000, B 2031/98
( § 10, § 12 Abs 2 KStG ) Das Abzugsverbot von Fremdkapitalzinsen für den Erwerb von Beteiligungen ist nur gerechtfertigt, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen und Einnahmen in Zusammenhang stehen.
VfGH 27.09.2000, B 2031/98