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§ 3 UVG, VO (EWG) 1408/71

ARD 5217/32/2001 Heft 5217 v. 23.5.2001

( § 3 UVG, VO (EWG) 1408/71 ) Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 (UVG) an minderjährige Kinder von Erwerbstätigen oder Arbeitslosen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind Familienleistungen nach Art 4 Abs 1 Buchstabe h der Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates v. 14. 6. 1971 [zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern], sowohl idF der VO (EG) 118/97 v. 2. 12. 1996 als auch der VO (EG) 307/1999 v. 8. 2. 1999. Art 73 VO (EWG) 1408/71 und Art 74 VO (EWG) 1408/71 begründen ein Recht des mit seiner Mutter in einem anderen Mitgliedstaat wohnenden ehelichen Kindes eines in Österreich wohnhaften und in Österreich beschäftigten oder arbeitslosen Vaters, der Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach österreichischen Vorschriften bezieht, auf Gewährung eines Unterhaltsvorschusses nach dem UVG. Schlussantrag des Generalanwalts zu EuGH 08.02.2001, Rs. C-255/99 , Fall Humer.

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