(§ 105 Abs 4, § 169 ArbVG, § 17 Abs 4 ZustG) Dem Revisionsrekurs gegen den Beschluss OLG Wien 30. 6. 2000, 7 Ra 167/00f, 7 Ra 168/00b, ARD 5173/17/2000, betreffend Beginn des Fristenlaufes für den Eintritt des Arbeitnehmers in das ihn betreffende Kündigungsanfechtungsverfahren nach Zurücknahme der Klage durch den Betriebsrat mit dem Tag der Hinterlegung und nicht mit der möglichen Kenntnisnahme, wurde keine Folge gegeben. OGH 24.01.2001, 9 Ob A 297/00t , 9 Ob A 298/00i .