( § 914, § 1151 ABGB, § 16 AngG ) Die außerordentliche Revision gegen das Urteil OLG Wien 24. 5. 2000, 9 Ra 68/00m, ARD 5190/5/2001, betreffend Zulässigkeit der Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die laufende Entlohnung und pauschale Abgeltung der Überstunden, wurde zurückgewiesen. OGH 06.12.2000, 9 Ob A 237/00v .