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Einstufung von Filialleitern

ARD 5215/21/2001 Heft 5215 v. 15.5.2001

( KV-Handelsangestellte ) Die Einstufung eines Filialleiters in die Beschäftigungsgruppe 3 des Kollektivvertrages für Handelsangestellte ist gerechtfertigt, wenn ihm nur völlig untergeordnete Kompetenzen bei der Kalkulation und der Preisgestaltung zukommen.

OLG Wien 13.10.2000, 8 Ra 253/00k, Revision zulässig

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