vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Duldungs- und Mitwirkungspflichten im SV-Recht und Zeitraum des Anspruchsverlustes

ARD 5215/22/2001 Heft 5215 v. 15.5.2001

(§ 255 ASVG, § 1304 ABGB) Eine schuldhafte Verletzung der bestehenden Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Versicherten bezüglich medizinischer Behandlungen (hier: psychiatrische Heilbehandlung) führt zum Verlust der Sozialversicherungsleistung (hier: Invaliditätspension) ab dem Zeitpunkt, in dem die Heilbehandlung zu einer Verbesserung des Zustandes geführt hätte, und bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Zustand des Versicherten auch bei entsprechender zumutbarer Heilbehandlung keiner entscheidenden Besserung mehr zugänglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte