( § 36 Abs 1 Z 3, § 105 Abs 3 ArbVG ) Dem Restaurantleiter einer Restaurantkette, dessen Aufgabe es vor allem ist, die Vorgaben der Kette zu erfüllen, kommt keine leitende Angestellteneigenschaft und somit arbeitsverfassungsrechtlich Kündigungsschutz zu.
ASG Wien 22.05.2000, 24 Cga 173/98f