( KV-Bauhilfs- und Baunebengewerbe ) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne der Bauarbeiter im Bauhilfs- und Baunebengewerbe werden mit 1. 5. 2001 um 2,7% und mit 1. 5. 2002 um 2,55% angehoben. Die bestehenden Überzahlungen bleiben aufrecht.
( KV-Bauhilfs- und Baunebengewerbe ) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne der Bauarbeiter im Bauhilfs- und Baunebengewerbe werden mit 1. 5. 2001 um 2,7% und mit 1. 5. 2002 um 2,55% angehoben. Die bestehenden Überzahlungen bleiben aufrecht.