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KV-Bauhilfs- und Baunebengewerbe

ARD 5210/10/2001 Heft 5210 v. 24.4.2001

( KV-Bauhilfs- und Baunebengewerbe ) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne der Bauarbeiter im Bauhilfs- und Baunebengewerbe werden mit 1. 5. 2001 um 2,7% und mit 1. 5. 2002 um 2,55% angehoben. Die bestehenden Überzahlungen bleiben aufrecht.

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