(KV-Bauindustrie und -gewerbe) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne der Bauarbeiter im Bauhauptgewerbe und in der Bauindustrie und die Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. 5. 2001 um 2,9% und mit 1. 5. 2002 um 2,8% angehoben. Die bestehenden Überzahlungen bleiben aufrecht.