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Aufhebung des Behandlungsbeitrages-Ambulanz im SRÄG 2000 wegen Kundmachungsmängeln

ARD 5207/6/2001 Heft 5207 v. 10.4.2001

( Art 49 Abs 1 B-VG, § 2 Abs 1 Z 1 BGBlG, 135a ASVG, § 91a GSVG, § 85a BSVG, § 63a B-KUVG idF SRÄG 2000 ) Die Bestimmungen zum Behandlungsbeitrag-Ambulanz im Sozialrechtsänderungsgesetz 2000, BGBl I 2000/92, die mit gegenüber dem Gesetzesbeschluss des Nationalrates geändertem Inhalt kundgemacht wurden, und die neuerliche Kundmachung des SRÄG 2000 in BGBl I 2000/101, die nicht bloße Druckfehlerberichtigungen betrifft, werden wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben.

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