( § 255 Abs 1, § 273 Abs 1 ASVG ) Auch wenn ein Versicherter in einem Lehrberuf Berufsschutz erworben hat, verliert er diesen, wenn er den Beruf aufgibt und einen Angestelltenberuf während einer nach den Umständen nennenswerten Zeit ausübt und dadurch einen neuen Berufsschutz erwirbt, den er aber nicht geltend machen kann, weil ihm sein Leistungskalkül die weitere Ausübung des Angestelltenberufes erlaubt.
OGH 23.05.2000, 10 Ob S 98/00k