( § 255 Abs 1 ASVG ) Ein Versicherter kann durch eine Ferialpraxis im Zuge seiner Schulausbildung keinen Berufsschutz erwerben; diese Zeiten sind aber zu neutralisieren, wenn die Schule erfolgreich abgeschlossen wurde.
OGH 27.06.2000, 10 Ob S 129/00v