( § 255 Abs 1 und Abs 2 ASVG ) Gelangt in der Praxis das gesamte Spektrum eines Lehrberufs nicht zur Anwendung, genießt ein angelernter Versicherter auch dann Berufsschutz, wenn er einzelne, untergeordnete Techniken nicht beherrscht oder ausgeübt hat.
OGH 03.10.2000, 10 Ob S 260/00h