( § 255 Abs 1 ASVG ) Wurde ein Versicherter zwar ursprünglich als Spengler eingestellt, wechselte er aber zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt als Lagerarbeiter in eine andere Abteilung, können die Tätigkeiten als Lagerarbeiter und auch das von ihm besorgte Abschleppen von Autos und Abholen von Havarien nicht als berufsschutzerhaltende Teiltätigkeiten des Spenglerberufes gewertet werden. OGH 22.02.2000, 10 Ob S 10/00v .