( § 3 AVRAG, RL 77/187/EWG ) Bei der Prüfung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, ist die gesamte rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit des Betriebes im Sinne einer Globalbewertung zu beurteilen. Dazu zählen bei einem Zeitungsunternehmen nicht nur der Verlag oder die Druckerei, sondern auch der Zeitungstitel, das Personal, die Verlags- und Mietrechte, der good will, der Redaktionsstab sowie gewisse technische Mittel.