( § 243, § 149 WAO ) Bei Selbstbemessungsabgaben (hier: der Wr. Ankündigungsabgabe) kann eine Änderung der erklärungsgemäßen Ankündigungsabgabenschuld nicht durch einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe, sondern nur durch einen Rückzahlungsantrag provoziert werden, bei dessen Nichterledigung innerhalb von 6 Monaten ein Devolutionsantrag gestellt werden kann.
VwGH 26.04.1999, 99/17/0173