vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 107 Abs 2 lit a ASVG, § 1432 ABGB

SozialversicherungARD 5128/15/2000 Heft 5128 v. 9.6.2000

( § 107 Abs 2 lit a ASVG, § 1432 ABGB ) Die Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen verjährt nicht nach angemessener Zeit, wenn der Versicherungsträger erkennen hätte müssen, dass er eine nicht mehr oder nicht mehr in dieser Höhe gebührende Leistung erbringt; die Rückforderung wird nur ausgeschlossen. LG Graz 21.12.1998, 38 Cgs 66/98. (ZAS Jud. 2/2000)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte