( ASVG § 273 ) War ein Versicherter jahrzehntelang in kaufmännischen Berufen als Reisender und Verkaufsleiter tätig, kann er sich bei Verweisung auf die Tätigkeit als Verkäufer und Arbeitsvorbereiter nicht auf einen Mangel an kaufmännischer Ausbildung berufen. Selbst wenn man aber davon ausginge, dass der Versicherte überhaupt keine (stehende) Verkaufstätigkeiten mehr ausüben könnte, wäre seine Verweisbarkeit im Rahmen einfacher kaufmännischer Berufe, die nicht vorwiegend im Gehen oder Stehen auszuüben sind, gegeben. OGH 10 Ob S 22/99d v. 09.02.1999.