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Keine Entlassung wegen einmaligen Kaufhausbesuches im Krankenstand

ArbeitsrechtARD 5081/16/99 Heft 5081 v. 3.12.1999

( GewO § 82 lit f ) Der einmalige Besuch eines Kaufhauses während des Krankenstandes (hier: wegen eines grippalen Infektes) stellt, auch wenn keine Ausgehzeiten bewilligt waren, eine bloße Ordnungswidrigkeit dar, die - auch in Verbindung mit früheren Verfehlungen (hier: Zuspätkommen des Arbeitnehmers) - eine Entlassung nicht rechtfertigen kann.

Pflichtenvernachlässigung

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