( BAG § 15 Abs 3 lit b ) Die Entlassung eines Lehrlings wegen einer im privaten Umfeld erfolgten Ehrverletzung seines Lehrberechtigten, die diesem zugetragen wurde, ist unberechtigt.
OGH 9 Ob A 270/98s v. 21.10.1998
Der Auflösungsgrund des § 15 Abs 3 lit b BAG liegt vor, wenn ein Lehrling den Lehrberechtigten erheblich wörtlich beleidigt hat. Zwischen der Beleidigung und dem Lehrverhältnis muss zumindest ein mittelbarer Zusammenhang bestehen und sie muss in Verletzungsabsicht (Vorsatz) erfolgen.