( ARB 1/80, AuslBG § 4c ) Ein türkischer Staatsangehöriger ist berechtigt, sich im Aufnahmemitgliedstaat auf jedes Stellenangebot zu bewerben, nachdem er dort eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, und folglich die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu verlangen, wenn ein Elternteil in der Vergangenheit mindestens 3 Jahre lang ordnungsgemäß in diesem Staat beschäftigt war. Dieser Elternteil braucht dagegen zu dem Zeitpunkt, zu dem sein Kind im fraglichen Mitgliedstaat ins Arbeitsleben eintreten will, nicht mehr dort zu arbeiten oder zu wohnen. EuGH Rs. C-210/97 v. 19.11.1998, Fall Haydar Akman.