( HbG § 18 Abs 6 ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 7 Ra 313/96t v. 25. 9. 1996 = ARD 4904/14/98, betreffend gerechtfertigte Auflösung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses wegen Pflichtverletzungen des Hausbesorgers, wurde keine Folge gegeben. OGH 8 Ob A 79/98w v. 24.08.1998.