( BPG § 7 ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 9 Ra 324/97a v. 23. 1. 1998 = ARD 4968/7/98, betreffend Verfall von Betriebspensionsanwartschaften vor Ablauf von 5 Jahren auch bei berechtigtem vorzeitigen Austritt, wurde keine Folge gegeben. OGH 8 Ob A 124/98p v. 17.09.1998.