( KGG § 15, ABGB § 140 ) Eine unterhaltspflichtige Mutter ist nicht verpflichtet, auf eine Lebensgemeinschaft zu verzichten, um ein höheres Karenzgeld zu lukrieren.
OGH 1 Ob 115/98p v. 29.09.1998
Die Ansicht, die Unterhaltspflicht einer Mutter (hier: für ihr ältestes Kind, das nach der Scheidung der Eltern bei seinem Vater lebt) sei fiktiv nach jenem Karenzgeld zu bemessen, das sie hätte erzielen können, wenn sie keine Lebensgemeinschaft mit dem Vater ihrer jüngeren Kinder eingegangen wäre, beruht auf einem Missverständnis des gesetzlichen Anspannungsgrundsatzes.