( GebG § 33 TP 20 ) Notarielle Vereinbarungen zwischen Ehepartnern über Rechte und Abfindungsbetrag hinsichtlich der Ehewohnung für den Fall der Scheidung sind ein gebührenpflichtiger Vergleich. VwGH 98/16/0129 v. 26.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( GebG § 33 TP 20 ) Notarielle Vereinbarungen zwischen Ehepartnern über Rechte und Abfindungsbetrag hinsichtlich der Ehewohnung für den Fall der Scheidung sind ein gebührenpflichtiger Vergleich. VwGH 98/16/0129 v. 26.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)