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Geschäftsführer-Abgabenhaftung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4986/20/98 Heft 4986 v. 1.12.1998

( BAO § 9 ) Der Geschäftsführer einer GmbH, der laufende Ausgaben (z.B. für Miete, Strom) zur Gänze bezahlt, jedoch offene Abgabenverbindlichkeiten unberichtigt lässt, verletzt für die Vertreterhaftung des § 9 BAO haftungsrelevante abgabenrechtliche Pflichten.

BMF v. 22.09.1998

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