( BAO § 9 ) Der Verstoß des Geschäftsführers gegen die Gleichbehandlungspflicht von Abgabenschulden macht ihn auch in einem außergerichtlichen Ausgleich haftbar. VwGH 95/13/0170 v. 27.05.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( BAO § 9 ) Der Verstoß des Geschäftsführers gegen die Gleichbehandlungspflicht von Abgabenschulden macht ihn auch in einem außergerichtlichen Ausgleich haftbar. VwGH 95/13/0170 v. 27.05.1998. (Beschwerde abgewiesen)