( GewO § 74 Abs 2, § 77, ASchG § 3 ) Im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ergibt sich bei Festsetzung von Grenzwerten für Luftschadstoffe durch die Behörde kein subjektives Nachbarrecht auf Begrenzung der Luftschadstoffe nach dem Stand der Technik.
VwGH 97/04/0093 v. 01.07.1997