( StGB § 72 ) Nur eine dem Grundsatz der Monogamie entsprechende Lebensgemeinschaft kann rechtlich anerkannt werden. OGH 15 Os 170/97 v. 18.12.1997.
( StGB § 72 ) Nur eine dem Grundsatz der Monogamie entsprechende Lebensgemeinschaft kann rechtlich anerkannt werden. OGH 15 Os 170/97 v. 18.12.1997.