( BAO § 308 ) Der Vernehmung eines Zeugen zum Beweis dafür, dass ein Steuerpflichtiger in der fraglichen Zeit „teils in Österreich, teils im Ausland“ auf Urlaub war und überdies das Brieffach seiner Wohnung aufgebrochen war, kann die Relevanz für die Berechtigung eines Wiedereinsetzungsantrages nicht abgesprochen werden. VwGH 96/15/0247, 97/15/0180 v. 20.11.1997. (Bescheide aufgehoben)