BMAGS 31.401/23-8/98 v. 07.05.1998
Im Regelfall läuft das Verfahren vor den Bundessozialämtern wie folgt ab:
Der Arbeitnehmer stellt selbst oder durch einen Rechtsvertreter (oft ein Funktionär einer Gewerkschaft oder einer Arbeiterkammer) einen Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld, wobei er diesem Antrag diverse Unterlagen beizuschließen hat. Fehlen die entsprechenden Unterlagen, ist er bzw. der Rechtsvertreter um entsprechende Ergänzung zu ersuchen. Wie die Erfahrung zeigt, kann es unter Umständen Wochen, wenn nicht länger dauern, bis diesem Verbesserungsauftrag der Behörde entsprochen werden kann.