(ASGG § 54 Abs 2, AVRAG § 3 Abs 1) Ein Feststellungsantrag einer Landesinnung beim OGH gemäß § 54 Abs 2 ASGG zur Frage, ob in verschiedenen Sachverhaltsvarianten durch Annahme und Ausführung eines Auftrages zur ständigen und selbständigen Reinigung eines Betriebes oder Betriebsteils die Dienstverhältnisse der bisher dort nur mit Reinigungsaufgaben betrauten Arbeitnehmer auf das auftragsnehmende Reinigungsunternehmen übergingen, ist rechtsmissbräuchlich.