( EStG § 2 Abs 3 ) Das Ausbleiben eines Totalüberschusses bei Vermietung einer Wohnung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren ab Aufnahme der Vermietung reicht für die Beurteilbarkeit als steuerlich unbeachtliche Einkünfte nicht aus, wenn der Bescheid keine tragfähige Begründung dafür enthält, warum innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren kein Gesamtüberschuss erzielbar sei. VwGH 93/13/0184 v. 26.11.1997. (Bescheid aufgehoben)