BMAGS 10.001/216-4/98 v. 23.05.1998
Leistungsentfall:
Im Bereich des BMAGS gibt es keine Geldleistungen, die die finanzielle Lebensgrundlage eines Leistungsempfängers bilden und die - ohne dass es sich um eine Sanktion handelt - mehr als einen Monat entfallen können.