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Kürzungs- und Entfallsmöglichkeiten von Sozialleistungen

SozialversicherungARD 4940/9/98 Heft 4940 v. 19.6.1998

BMAGS 10.001/216-4/98 v. 23.05.1998

Leistungsentfall:

Im Bereich des BMAGS gibt es keine Geldleistungen, die die finanzielle Lebensgrundlage eines Leistungsempfängers bilden und die - ohne dass es sich um eine Sanktion handelt - mehr als einen Monat entfallen können.

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