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Rückforderung von Entgeltansprüchen an ungeeignete gewerberechtliche Geschäftsführer

ArbeitsrechtARD 4940/8/98 Heft 4940 v. 19.6.1998

( GewO § 39, ABGB § 878, § 1435 ) Wird ein als gewerberechtlicher Geschäftsführer aufgenommener Arbeitnehmer, mit dem lediglich die Zurverfügungstellung des Gewerbescheins, nicht aber eine Arbeitsleistung vereinbart wurde, von der Gewerbebehörde nicht akzeptiert, weil er bereits in 2 Betrieben seine Gewerbeberechtigung zur Verfügung gestellt hat, kann das geleistete Entgelt zurückgefordert werden.

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