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Versicherungspflicht von Marktforschungsinterviewern, Kolporteuren und Prospektverteilern

SozialversicherungARD 4937/14/98 Heft 4937 v. 3.6.1998

BMAGS 21.891/98-2/98 v. 20.05.1998

Zur Vollziehung der Regelungen über die Pflichtversicherungstatbestände bzw. zur Feststellung, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Tätigkeit vorliegt, sind in erster Linie die zuständigen Krankenversicherungsträger von Gesetzes wegen berufen.

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